Die deutsche Brauereilandschaft und die Gastronomie und Hotellerie sind besonders von den Maßnahmen aufgrund der CoVid19-Pandemie betroffen. Die GBCU unterstützt die Branchen auf vielfältige Art und Weise.

Video Hilferuf

Offener Brief

Mit Unterstützung der GBCU wenden sich die deutschen Brauereien an Politik und Medien. Ein Offener Brief mit zentralen Forderungen, unterzeichnet von 95% der Branche, ging am 22.02.2021 an alle Presseverteiler. Bitte unterstützt das Anliegen und teilt den Brief weiter. Unten habt Ihr den kompletten Wortlaut.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns heute an Sie aus großer Sorge um die Zukunft der deutschen Brauereien und wollen auf die immer dramatischere wirtschaftliche und finanzielle Lage unserer Branche aufmerksam machen.

Die von mittelständischen Familienbetrieben geprägte Brauwirtschaft ist seit jeher der engste Partner der Gastronomie. Vier Monate lang waren alle Gaststätten, Restaurants, Kneipen und Bars bereits im vergangenen Jahr geschlossen. Ein Ende des nunmehr seit Anfang November 2020 bestehenden erneuten Lockdowns ist nicht in Sicht. Festveranstaltungen, traditionell ebenfalls ein wichtiges Geschäftsfeld der Brauereien, sind sogar seit März 2020 durchgehend verboten. Mit den Lockdowns und dem dadurch ausgelösten Zusammenbruch des Fassbiermarktes haben die Brauereien von einem Tag auf den anderen einen maßgeblichen Teil ihres wirtschaftlichen Fundamentes verloren. Ware im Wert von vielen Millionen Euro, deren Haltbarkeitsdatum überschritten wurde, musste bereits vernichtet werden. Je stärker ein Betrieb mit dem Gastronomie- und Veranstaltungsgeschäft verbunden ist, desto gravierender ist der Umsatzeinbruch. Der margenschwache Flaschenbierabsatz im Handel kann die massiven Umsatzverluste im Gastgewerbe und die Einbußen beim Export nicht annähernd auffangen.

Wir anerkennen und wertschätzen die großen Anstrengungen, die Bund und Länder unternehmen, um das Ausmaß der wirtschaftlichen Schäden zu begrenzen, die die zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen nach sich ziehen. Für die Gastronomie wurden ab November 2020 in diesem Zusammenhang Hilfsmaßnahmen entwickelt – die 1.500 deutschen Brauereien als indirekt von deren erzwungener Schließung Betroffene gehen jedoch, bis auf wenige Ausnahmen, leer aus. Wir sprechen dabei weit überwiegend von mittelständischen und handwerklichen Betrieben, die sich oftmals seit Generationen im Familienbesitz befinden, von Brauereien, die Weltkriege, Wirtschafts- und Währungskrisen überdauert haben – und nun völlig unverschuldet vor dem Aus stehen. Wenn Bund und Länder hier nicht gezielt, entschieden und schnell mit finanzieller Unterstützung gegensteuern, droht vielen unserer Betriebe die Insolvenz, obwohl sie bislang solide, nachhaltig und verantwortungsbewusst gewirtschaftet haben.

In Brauereien unterschiedlichster Größe wie auch im Gastgewerbe stehen zahllose Arbeitsplätze auf dem Spiel, aber auch ein unwiederbringlicher Teil unseres gesellschaftlichen Lebens und unserer vielfältigen Kultur. Im März 2020 hatte die Deutsche UNESCO-Kommission das traditionsreiche Brauhandwerk auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes gesetzt und damit auch die enorme Vielfalt an Braustätten gewürdigt, „die das Land, seine Kultur und seine Feste prägen“. Diese Vielfalt ist nun akut bedroht.

Wir unterstützen grundsätzlich die jüngsten Forderungen der Wirtschaftsministerkonferenz, indirekt betroffenen Betrieben wirksamer und schneller zu helfen, um die Schließung weiterer Braustätten und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. Dies bedingt aber schnelle und effektive Schritte, um gerade Branchen wie der Brauwirtschaft, die vom erneuten Lockdown wirtschaftlich massiv negativ betroffen sind, zu helfen.

Deshalb halten wir folgende gezielte Maßnahmen für erforderlich, um eine drohende Welle von Insolvenzen in der mittelständisch geprägten deutschen Brauwirtschaft noch abzuwenden:

Ausweitung der Fixkostenerstattung auf verderbliche Ware

Der Einzelhandel erhält über die aktuelle Überarbeitung der Überbrückungshilfe III die Möglichkeit, Wertverluste unverkäuflicher Saisonwaren sowie verderblicher Waren bis zu 100 Prozent als erstattungsfähige Fixkosten in Ansatz zu bringen. Diese Möglichkeit soll nicht nur zum Erhalt der Liquidität des Einzelhandels beitragen. Sie hat auch zum Ziel, dass der Einzelhandel die erhaltene Liquidität wieder einsetzt, um sich mit Ware für das Frühlings- und Sommergeschäft einzudecken. Dadurch werden auch Hersteller und Zulieferindustrie massiv unterstützt. An der Notwendigkeit dieser besonderen Unterstützung besteht auch für unsere Branche und ihre Partner kein Zweifel. Die Brauwirtschaft und der Getränkefachgroßhandel waren gezwungen, in großem Umfang Fassbier, das sie in der Gastronomie und bei geplanten Veranstaltungen absetzen, im ersten und zweiten Lockdown von ihren Vertragspartnern zurückzunehmen und zusammen mit dem bereits abgefüllten Lagerbestand zu vernichten. Mit Blick auf diese nicht abgesetzte Ware ist die Situation der Brauwirtschaft und des Fachgroßhandels mit der des Einzelhandels vergleichbar. Denn durch die Vernichtung der unverkäuflichen Ware ist Betrieben aller Größenordnungen ein massiver unverschuldeter
Schaden entstanden, der bislang nicht entschädigt wurde. Vor diesem Hintergrund appellieren wir nochmals eindringlich, diese Sondersituation anzuerkennen und zu gewährleisten, dass auch für verderbliche Ware wie Fassbier, dessen Absatz aufgrund der zur Pandemie-Bekämpfung erlassenen Vorschriften nicht möglich ist und das nun vernichtet werden muss, in gleicher Weise eine Kompensation stattfindet, wie sie dem Einzelhandel für nicht veräußerbare Saisonware zugestanden wird.

Brauereigaststätten als Gastronomiebetriebe anerkennen

Die November- und Dezemberhilfe als besondere Maßnahme zur Unterstützung von Unternehmen, die direkt, indirekt oder über Dritte von angeordneten Betriebsschließungen betroffen sind, stellt eine effektive Hilfe für besonders betroffene Wirtschaftszweige dar, insbesondere für die Gastronomie. Leider wurden die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dieser Hilfen für durch Brauereien selbst betriebene Gaststätten (Brauereigasthöfe) bislang nicht wirksam verbessert. Mischbetriebe, die im Zuge des Lockdowns von teilweisen Schließungen ihres Geschäftsbetriebs betroffen sind, können Hilfen nämlich nur beantragen, wenn sie hinsichtlich ihrer Umsätze 2019 insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffen gelten. Folglich sind nur wenige Brauereien mit eigenen Brauereigaststätten bezüglich der November- bzw. Dezemberhilfe anspruchsberechtigt, weil sie wegen ihrer, die 20-Prozent-Grenze übersteigenden Flaschenbierabsätze im Handel als Mischbetriebe gelten und die Förderkriterien oft knapp verfehlen. Dies stellt eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café, aber auch Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss dar, die per se als Gastronomiebetriebe im Sinne von §1 Absatz 1 des Gaststättengesetzes gelten. Völlig unabhängig vom Umfang des an der Theke erwirtschafteten Außerhausumsatzes werden ihnen 75 Prozent des im Gastro-Teil im Referenzzeitraum erwirtschafteten Umsatzes erstattet, während die geschlossene Brauereigaststätte von der November-/Dezemberhilfe ausgeschlossen bleibt. Eigenbetriebene Brauereigaststätten einer Brauerei müssen deshalb mit anderen Gastronomiebetrieben gleichbehandelt werden und hinsichtlich ihres Gastronomieanteils durch eine Änderung der derzeitigen FAQ in die November-/Dezemberhilfe einbezogen werden.

Wiedereinführung der bis 2003 geltenden Biersteuermengenstaffel

Eine unmittelbar liquiditätswirksame Entlastung mittelständischer Brauereien wäre schnell erreichbar, wenn Deutschland die Spielräume wieder vollständig ausnutzen würde, die die EU in Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke bietet. Nach diesem Artikel können die Mitgliedstaaten zur Förderung einer mittelständischen Struktur der Brauwirtschaft auf Bier, das von kleinen, unabhängigen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern Bier gebraut wird, nach dem jeweiligen Jahresausstoß gestaffelte ermäßigte Steuersätze anwenden. Diese ermäßigten Steuersätze dürfen nicht um mehr als 50 Prozent unter dem nationalen Regelbiersteuersatz liegen. Deutschland hat die angewandten ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 gekürzt. Eine Wiederherstellung der bis 2003 geltenden „vollen“ ermäßigten Biersteuersätze für kleine, unabhängige Brauereien wäre eine wichtige finanzielle Hilfestellung, um die im europäischen und weltweiten Vergleich noch sehr mittelständisch geprägte, traditionsreiche und vielfältige Brauereilandschaft zu erhalten und den Betrieben eine Zukunftsperspektive zu geben.

Vermeidung zusätzlicher steuerlicher Belastungen

Die Brauwirtschaft steht mit dem Rücken zur Wand. Neben den strukturellen, demographisch bedingten Absatzrückgängen, mit denen unsere Branche schon seit Jahrzehnten zu kämpfen hat, kommen nun bedingt durch die Corona-Pandemie verheerende Umsatzverluste hinzu. Eine Branchenumfrage ergab für 2020 ein Umsatz-Minus in der Brauwirtschaft von im Mittel 23 Prozent. Um weitere irreparable Schäden zu vermeiden und Betriebe wie Arbeitsplätze zu erhalten, müssen zusätzliche Belastungen der Brauwirtschaft durch Steuern und Abgaben unbedingt unterbleiben. Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass sich die Besteuerung der eher alkoholarmen Biermischgetränke auch künftig an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert, wonach nur diejenigen Zutaten bei der Besteuerung zu berücksichtigen sind, die vor der Gärung zugegeben wurden. Deutschland sollte zu diesem Zweck von der Übergangsfrist der EU-Alkoholsteuerstruktur-Richtlinie 92/83/EWG Gebrauch machen, wonach bis Ende 2030 nach der Gärung zugegebene Zutaten von der Besteuerung ausgenommen werden können. Dies würde die Brauereien vor Mehrbelastungen
schützen.

Einfache Umfinanzierung von KfW-Förderkrediten

Die Brauwirtschaft schließt sich der Forderung der Wirtschaftsministerkonferenz an, Möglichkeiten für alle Betriebe zu schaffen, KfW-Schnellkredite unbürokratisch abzulösen. Das KfW-Sonderprogramm hat sich als wichtiges Instrument bewährt, um Unternehmen Liquidität zu verschaffen. Da die Kredite, soweit sie unter dem Beihilferegime „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ gewährt werden, aber in voller Höhe Beihilfen darstellen, schränken sie die weiteren Unterstützungsmöglichkeiten stark ein. Zwar begrüßen wir die Erleichterungen, die der Bund bislang im Rahmen des KfW-Sonderprogramms für einen Wechsel des Beihilferegimes geschaffen hat. Die Beschränkungen für Laufzeiten und Haftungsfreistellung sind jedoch nach wie vor in vielen Fällen nicht praktikabel. Die Ablösung der Kredite muss dringend flexibler gestaltet werden – außerdem wäre es notwendig, dass nur die Zinsvorteile bei der Kleinbeihilferegelung berücksichtigt werden.

Transparente und verlässliche Öffnungsstrategie

Für die Brauwirtschaft als wichtigster Partner ist und bleibt das Gastgewerbe existenziell. Nach einer DEHOGA-Umfrage bangen bereits mehr als 75 Prozent der Gaststätten und Hotels um ihre Existenz, jeder vierte Unternehmer erwägt eine Betriebsaufgabe. Die Brauereien haben die Gastronomie seit Beginn der Krise massiv gestützt, etwa durch Stundung oder Aussetzung von Darlehen und Pachten. Auch im kulturellen Bereich haben die Brauereien ungeachtet der Krise viele Engagements etwa für Vereine aufrechterhalten. Durch die Lockdowns haben sich jedoch seit März 2020 auf Seiten der Brauereien immer höhere Verluste angehäuft, die viele nicht mehr aus ihren Rücklagen decken können. Das fortbestehende Verbot größerer Veranstaltungen verschärft die wirtschaftliche Lage zusätzlich. Wir appellieren an Bund und Länder, eine verantwortbare, transparente und wissenschaftsbasierte Öffnungsstrategie für die besonders betroffenen Branchen vorzubereiten und umgehend umzusetzen, sobald es die Infektionslage erlaubt. Es müssen schnelle Öffnungen dort erfolgen, wo kein hohes Infektionsgeschehen zu befürchten ist und Gastronomie und Hotellerie in Abstimmung mit den Behörden nachweislich wirksame Vorkehrungen zum Schutz vor Neuinfektionen getroffen haben. Nur so lässt sich noch größerer wirtschaftlicher Schaden für die von den Lockdowns besonders hart betroffenen Branchen abwenden.

Eindringlich bitten wir Sie: Verlieren Sie uns, die Lieferanten, die für das Gastgewerbe produzieren und massiv unter den Folgen der Lockdowns zu leiden haben, nicht aus dem Blick. Von Woche zu Woche geraten immer mehr Brauereien, Brauereigaststätten und Fachgroßhändler unverschuldet in existenzielle Not und sind von Insolvenz bedroht. Diese Betriebe brauchen dringend Hilfe und – wie die gesamte Branche – eine Zukunftsperspektive.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und stehen jederzeit gerne für Gespräche zur Verfügung.